29. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Freiheit erhalten für langjährige Betreuerin

05.07.2021 / Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: gewerbsmäßige Untreue in 164 Fällen 

Ergebnis: Teilfreispruch und Freiheitsstrafe von 1 Jahr 2 Monaten auf Bewährung (gegen die STA) 

Wo: Amtsgericht Otterndorf (Strafrichter) 

 

Die 69-jährige und schwerkranke Mandantin soll in den Jahren 2017-2019 insgesamt 164-mal unautorisiert Geld von einem Girokonto der Eheleute abgehoben haben, die sie jahrelang gepflegt hatte und sich um deren finanziellen Angelegenheiten kümmern sollte. Die Eheleute befanden sich seit Mitte 2017 in einem Altersheim und konnten zu den Tatvorwürfen aufgrund ihrer psychischen Gesundheit nichts mehr sagen. Treiber bzgl. der Einleitung des Ermittlungsverfahrens war die neue gesetzliche Betreuerin, die suggestiv vorgetragen hatte, dass die Mandantin sich das Geld für eigene Zwecke eingesteckt hatte. 

Die Verteidigung konnte herausarbeiten, dass noch eine weitere unbekannte Person Zugriff auf das Konto hatte, da 2 EC-Karten existierten. Daraufhin wurden die Tatvorwürfe auf 91 beschränkt. Die Verteidigung versuchte darzulegen, dass das Geld von den Abhebungen einerseits für die Eheleute getätigt wurden und andererseits von dem Ehemann autorisiert waren, der mit der Mandantin über 30 Jahre eine Beziehung führte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Verteidigung Freispruch (bzw. zumindest eine Bewährung). Das Gericht erhielt zwar die Freiheit der Mandantin, jedoch muss sich nun das Landgericht Stade mit der Berufung der Verteidigung befassen.