02. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Kleine Geldstrafe trotz sechsstelliger Steuerhinterziehung

Datum: 01.11.2021 

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Steuerhinterziehung 

Ergebnis: Geldstrafe (gegen Staatsanwaltschaft) 

Wo? Amtsgericht Schwerin 

 

Dem Mandanten wurde eine Steuerhinterziehung von über 100.000 EUR vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl nach dem der Mandant knapp 18.000 EUR Geldstrafe und die Rückzahlung des gesamten Steuerschadens von 100.000 EUR auferlegt wurde. Nach Mandatierung legte Strafverteidiger Göttert Einspruch ein und konnte nach kurzer Verhandlung mit dem Gericht unter Vortrag der wesentlichen Argumente aushandeln, dass die Geldstrafe auf knapp 1/3 reduziert wird und der Steuerschaden nur in Höhe von 35.000 EUR zurückgezahlt werden soll. Die Staatsanwaltschaft protestierte bis zuletzt und beantragte eine höhere Strafe. Das Gericht folgte den Argumenten der Verteidigung und erteilte der Staatsanwaltschaft damit eine Absage.