Datum: 05.11.2021
Strafverteidiger Göttert
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Amtsgericht Lübeck
Dem Mandant wurde Handeltreiben mit diversen Betäubungsmitteln vorgeworfen. In der Hauptverhandlung konnte der Vorwurf der sich nur auf Verpackungstüten und ein Vakuumiergerät stützte nach kurzer Zeit widerlegt werden. Die Verteidigung konnte eine schlüssige Erklärung liefern. Die Vakuumierung erfolgte maßgeblich zur Essenszubereitung und um Betäubungsmittel zum Eigenbedarf geruchlos zu transportieren. Das Verfahren wurde gegen eine kleine Geldauflage an einen gemeinnützigen Verein eingestellt.