Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verdacht des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde der Besitz, die Verbreitung und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Ursprung des Verfahrens war eine anlassunabhängige Recherche seitens des LKA-Nordrheinwestfalens im eDonkey-2000 Netzwerk. Aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts gegen den Mandanten erfolgte sodann eine Wohnungsdurchsuchung, wobei mehrere Datenträger sichergestellt und einer Auswertung zugeführt wurden. Obgleich die Ermittler verschiedene Dateien mit kinderpornographischen Inhalten aufgefunden haben, konnte Rechtsanwältin Mayer in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass lediglich der Tatbestand der Besitzverschaffung erfüllt ist und eine Einstellung gegen Auflage zugunsten des Mandanten erwirken. Nicht nur blieben dem Mandanten somit die belastenden Folgen einer Hauptverhandlung erspart, auch konnte Rechtsanwältin Mayer darlegen, dass eine Entscheidung nach alter Rechtslage ergehen muss, da die Taten vor dem 01.07.2021 begangen wurden. Hierdurch konnte eine Anwendung des § 184b StGB a.F. erreicht werden, welcher einen deutlich reduzierten Strafrahmen vorsieht.