22. August 2022 | Defensio-Fälle

Schlechtes Gewissen

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexueller Übergriff/Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen seine Kommilitonin entgegen ihres Willen geküsst und im Intimbereich berührt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf widersprüchlichen Angaben der Anzeigenerstatterin. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte darlegen, dass die Aussage im höchsten Maß inkonstant, undetailliert und damit unglaubhaft ist. Im Übrigen hat sich aus dem geschilderten kein erkennbarer entgegenstehender Wille der Anzeigenerstatterin ergeben. Das Ermittlungsverfahren wurde – zum Teil gegen Zahlung einer Auflage – eingestellt.