Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexueller Übergriff/Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Dem Mandanten wurde vorgeworfen seine Kommilitonin entgegen ihres Willen geküsst und im Intimbereich berührt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf widersprüchlichen Angaben der Anzeigenerstatterin. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte darlegen, dass die Aussage im höchsten Maß inkonstant, undetailliert und damit unglaubhaft ist. Im Übrigen hat sich aus dem geschilderten kein erkennbarer entgegenstehender Wille der Anzeigenerstatterin ergeben. Das Ermittlungsverfahren wurde – zum Teil gegen Zahlung einer Auflage – eingestellt.