Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten, einem Musiklehrer, wurde vorgeworfen seine über 14 Jahre alte Schülerin sexuell missbraucht zu haben. Aus den Zeugenaussagen, Chatnachrichten und Tagebucheinträgen ging hervor, dass zwischen beiden durchaus eine vertraute und wohl auch intime Beziehung bestanden hatte. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass im Falle eines privaten Gitarrenlehrers kein “Obhutsverhältnis” im Sinne des Gesetzes vorlag. Dieses wäre aber erforderlich gewesen, um Strafbarkeit anzunehmen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.