20. März 2023 | Defensio-Fälle

Kein Gras auf dem Handy

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf: Handel und Anbau mit Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen mit Betäubungsmitteln zu handeln und zu planen solche anzubauen. Dies ergab die Auswertung seines Mobiltelefons. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig herausarbeiten, dass von einem Handeltreiben keine Rede sein konnte und der Mandant lediglich mal etwas zu rauchen abgegeben hat. Auch einen Anbau hatte er nie geplant, wie er in den Chats ausdrücklich sagte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.