20. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Ist Vergesslichkeit strafbar?

Datum: 17.12.2021

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Unser Mandant tankte an einer Tankstelle, kaufte sich daraufhin im Shop Brötchen und Kaffee und vergas die Bezahlung des Benzins. Dies wurde ihm als Betrug ausgelegt. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren stand im Raum. Anhand einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass es beim Betrug auf eine vorsätzliche, gewollte Vermögensschädigung des Betroffenen ankommt. Ein schlichtes „Vergessen“ hinsichtlich der Zahlung des Benzinpreises rechtfertigt keine strafrechtlichen Sanktionen. 

Die Staatsanwaltschaft folgte unseren Ausführungen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant ist überglücklich, dass ihm aus dieser für ihn peinlichen Situation keine weiteren Nachteile entstanden.