Datum: 17.12.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Unser Mandant tankte an einer Tankstelle, kaufte sich daraufhin im Shop Brötchen und Kaffee und vergas die Bezahlung des Benzins. Dies wurde ihm als Betrug ausgelegt. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren stand im Raum. Anhand einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass es beim Betrug auf eine vorsätzliche, gewollte Vermögensschädigung des Betroffenen ankommt. Ein schlichtes „Vergessen“ hinsichtlich der Zahlung des Benzinpreises rechtfertigt keine strafrechtlichen Sanktionen.
Die Staatsanwaltschaft folgte unseren Ausführungen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant ist überglücklich, dass ihm aus dieser für ihn peinlichen Situation keine weiteren Nachteile entstanden.