24. März 2022 | Defensio-Fälle

In der Tür geirrt?

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 

Vorwurf: Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll seiner Mitbewohnerin nach einer Party in ihr Bett gefolgt zu sein, wo er gegen ihren Willen mit ihr geschlafen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte im Rahmen einer umfassenden aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die Aussagen der Hauptbelastungszeugin nicht glaubhaft waren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.