Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verdacht des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo: Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen falschen Impfausweis bei seinem Arbeitgeber vorgelegt zu haben. In der Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass die angebliche Tat nicht in den Anwendungsbereich des vorgeworfenen Straftatbestandes fiel.
Die Staatsanwaltschaft konnte daher von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.