Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Hausfriedensbruch
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Der Mandantin wurde ein Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Unsere Mandantin soll mittels eines Generalschlüssels die Wohnung der Anzeigenerstatterin betreten haben. Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens erwirken und herausarbeiten, dass offensichtlich ein Missverständnis vorlag und unsere Mandantin die falsche Wohnung betreten hat.