24. Oktober 2023 | Defensio-Fälle

Geschlechtsverkehr in der Ehe

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht   

Vorwurf: Verdacht der Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung zum Nachteil seiner Ehefrau vorgeworfen. Er soll sie während ihres Ehelebens regelmäßig zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Strafverteidiger Christian Albrecht führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nach ständiger Rechtsprechung nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Anhand einer aussagepsychologischen Aussage konnten wir darlegen, dass die Angaben der Ehefrau inkonstant und widersprüchlich waren. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.