16. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Geküsst wider Willen?

Datum: 29.11.2021  

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Der Mandant sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, sein Date aus einer Online-Dating-App entgegen deren Willen geküsst und sich angenähert zu haben. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift begründen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand und das Verfahren einzustellen war.  

Aus der Ermittlungsakte und den widersprüchlichen Aussagen der Internetbekanntschaft war ersichtlich, dass unser Mandant während des Dates keine Grenzen überschritt und nicht bewusst ohne ihren Willen oder ihre Zustimmung handelte. 

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein und unserem Mandanten blieb eine belastende öffentliche Gerichtsverhandlung erspart.