25. August 2023 | Defensio-Fälle

Gefälschte Liquiditätsbescheinigung?

Strafverteidiger: Jonas Meese 

Vorwurf: Fälschung beweiserheblicher Daten 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Frankenthal 

 

Unserem Mandanten wurde die Fälschung einer Liquiditätsbescheinigung in Form einer E-Mail für seine Firma vorgeworfen. Rechtsanwalt Meese konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Es ist nicht nachweisbar, dass unser Mandant die E-Mail entworfen hat, noch dass er im Zeitpunkt der Versendung der E-Mail Zugriff auf die Firmen E-MailAdresse hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.