Strafverteidiger: Jonas Meese
Vorwurf: Fälschung beweiserheblicher Daten
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Frankenthal
Unserem Mandanten wurde die Fälschung einer Liquiditätsbescheinigung in Form einer E-Mail für seine Firma vorgeworfen. Rechtsanwalt Meese konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Es ist nicht nachweisbar, dass unser Mandant die E-Mail entworfen hat, noch dass er im Zeitpunkt der Versendung der E-Mail Zugriff auf die Firmen E-Mail–Adresse hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.