Strafverteidiger: Svenja Dörge
Vorwurf: Sachbeschädigung und Bedrohung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Hausflur eines Mehrfamilienhauses randaliert zu haben. Im Rahmen eines Streits soll er seine Nachbarn bedroht und Sachbeschädigungen zu deren Lasten durchgeführt haben
Rechtsanwältin Svenja Dörge konnte in einer gut begründeten Schutzschrift rechtliche Zweifel an der Strafverfolgung darlegen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.