25. August 2023 | Defensio-Fälle

„Randale in der Nachbarschaft…“   

Strafverteidiger: Svenja Dörge 

Vorwurf: Sachbeschädigung und Bedrohung 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO    

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf   

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Hausflur eines Mehrfamilienhauses randaliert zu haben. Im Rahmen eines Streits soll er seine Nachbarn bedroht und Sachbeschädigungen zu deren Lasten durchgeführt haben 

Rechtsanwältin Svenja Dörge konnte in einer gut begründeten Schutzschrift rechtliche Zweifel an der Strafverfolgung darlegen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.