06. März 2023 | Defensio-Fälle

Führerschein für E-Scooter?

Strafverteidigerin: Svenja Dörge 

Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Verden 

 

Dem Mandanten wurde Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Unser Mandant ließ seinen neuen E-Scooter versichern, wobei er sich auch erkundigte, ob er eine Fahrerlaubnis für seinen Scooter benötigte. Die Versicherung irrte bei der Einstufung und teilte ihm mit, dass dies nicht der Fall sei. Auch eine Helmpflicht bestehe nicht. Auf Grund des fehlenden Helmes fiel unser Mandant der Polizei auf und wurde sofort angehalten. Hierbei kam der Fehler der Versicherung ans Licht. 

Rechtsanwältin Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Mandant ohne Vorsatz und auch nicht fahrlässig handelte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.