Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ergebnis: Freispruch
Wo? Amtsgericht Bremerhaven
Ein Bekannter zeigte den Mandanten an, nachdem er ihn mit dem PKW dessen Lebensgefährtin fahren gesehen hat. Er sagte der Polizei, dass der Mandant bereits seit 10 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr innehätte. Die Polizei hat dies nie überprüft. In der Hauptverhandlung legte die Verteidigung nach Verlesung des Strafbefehls sodann ohne weitere Umschweife die gültige (polnische) EU- Fahrerlaubnis vor. Diese ist in Polen unter den dortigen Voraussetzungen rechtsgültig erworben worden und gilt auch ohne Umschreibung bis zum Ablaufdatum in Deutschland. Ein Freispruch erfolgte ohne weitere Beweisaufnahme.