Datum: 08.12.2021
Strafverteidiger Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Gewerbsmäßiger Betrug
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO)
Wo? Amtsgericht Münster
Dem Mandanten wurde vorgeworfen die Lieferung falscher Speicherkarten vorgetäuscht zu haben, um durch Reklamation unberechtigterweise Kaufpreisrückerstattung zu erhaben. Alles in der Akte deutete auf seine Täterschaft hin. Glücklicherweise hatte er aber das Entpacken der Pakete mit den darin befindlichen – falschen – Speicherkarten gefilmt. Staatsanwaltschaft und Gericht hegten gleichwohl weiter Zweifel. Rechtsanwalt Hillingmeier gelang es eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage durchzusetzen. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte nicht.