Datum: 15.09.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Herstellen und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, von seiner Nichte während ihrer Kindheit kinderpornografische Fotos aufgenommen zu haben. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht aus verschiedenen Gründen einzustellen war.
Grundlage für die Ermittlungen waren allein die Angaben der Nichte zu den Geschehnissen, die über zehn Jahre zurückliegen sollten. Die in Frage stehenden Taten waren damit verjährt. Zudem stellten sich die Angaben der Nichte nach aussagepsychologischen Grundsätzen als nicht glaubhaft dar. Darüber hinaus fehlte es auch auf Grundlage ihrer Angaben an der pornografischen Natur der behaupteten Fotos.
Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.