21. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Falsche Kindheitserinnerungen?

Datum: 15.09.2021 

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Herstellen und Besitz kinderpornografischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, von seiner Nichte während ihrer Kindheit kinderpornografische Fotos aufgenommen zu haben. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass das Verfahren mangels Tatverdacht aus verschiedenen Gründen einzustellen war.  

Grundlage für die Ermittlungen waren allein die Angaben der Nichte zu den Geschehnissen, die über zehn Jahre zurückliegen sollten. Die in Frage stehenden Taten waren damit verjährt. Zudem stellten sich die Angaben der Nichte nach aussagepsychologischen Grundsätzen als nicht glaubhaft dar. Darüber hinaus fehlte es auch auf Grundlage ihrer Angaben an der pornografischen Natur der behaupteten Fotos.  

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.