17. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Fahrzeughalter bedeutet nicht gleich Fahrzeugführer!

Datum: 10.12.2021

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte herausgearbeitet werden, dass bereits der Nachweis eines Verkehrsunfalls bzw. die Beteiligung des Pkws des Mandanten nicht gelingt. Zudem ist die Täterschaft des Mandanten nicht nachweisbar. Weder der Anzeigenerstatter noch der Fahrzeughalter des anderes Pkws konnten Angaben zum Fahrzeugführer machen.

Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellt das Verfahren antragsgemäß ein.