17. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Bestellung über Telegramm?

Datum: 14.12.2021

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig   

Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln   

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Hamburg  

 

Der Mandantin wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens wurde das Smartphone eines Dealers sichergestellt. Hierauf wurde ein Telegramm-Chatverlauf mit der Nummer der Mandantin entdeckt. Bei der Auswertung wurde eine Bestellung von 2 g Marihuana durch die Nummer der Mandantin festgestellt. 

Mangels konkreter Nachweise hierüber, ob auch tatsächlich die Mandantin unter der Nummer geschrieben hat, konnte die Staatsanwaltschaft durch eine umfassende Schutzschrift von einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO überzeugt werden.