2021 Mai / Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Grundlage war der Vorwurf der ehemaligen Lebenspartnerin war es, der Mandant habe sie gewürgt, gekniffen und mehrmals zu Boden geschmissen. In einer umfassenden Schutzschrift greift Strafverteidiger Albrecht die widersprüchliche Aussage der Belastungszeugin an. Die Aussage stellte sich nach einer akribischen Analyse als unplausibel und damit unglaubhaft dar. Auch konnte er darlegen, dass ein Würgen nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht pauschal als gefährliche Körperverletzung aufgrund einer das Leben gefährdenden Behandlung zu werten ist, sondern vielmehr die Dauer und Intensität der Handlung zu betrachten sind.
Der Antrag hat auch die Staatsanwaltschaft überzeugt, so dass diese das Verfahren gemäß des Antrags mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Der Mandant ist erleichtert und dankbar, dass ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt.