13. März 2025 | Defensio-Fälle

Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge

Ergebnis: Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Wo? Amtsgericht Minden

 

Unserem Mandanten wurde ein Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen. Er soll mittäterschaftlich mit einem Freund in seiner eigenen Wohnung Cannabis angebaut und geerntet haben, um dieses anschließend gewinnbringend zu veräußern. Trotz des Fundes einer größeren Menge an Cannabisprodukten, gelang es Strafverteidiger Bartsch die untergeordnete Rolle unseres Mandanten in den Vordergrund zu stellen und zahlreiche Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Das Urteil blieb betreffend die Höhe der Strafe deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück und die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.