13. März 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung des Verfahrens beim Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Lüneburg

 

Unserer Mandantin wurden eine versuchte gefährliche Körperverletzung sowie eine Bedrohung vorgeworfen. Sie soll im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits unter Ausführung von Stichbewegungen mit einer Gartenschere auf ihren Nachbarn zugelaufen sein, um diesen zu verletzen. Zugleich habe sie ihn verbal mit dem Tod bedroht. Nachdem gegen einen verfahrensgegenständlichen Strafbefehl Einspruch eingelegt worden war, erfolgte in der Hauptverhandlung eine ausführliche Beweisaufnahme, in welcher der Belastungszeuge vernommen wurde. Rechtsanwalt Bartsch machte umfassend vom Fragerecht der Verteidigung Gebrauch und konnte die Widersprüche in den Aussagen des Belastungszeugen aufdecken. Aufgrund der langen Befragung musste das Gericht schließlich einen neuen Termin anberaumen, in welchem die Vernehmung fortgesetzt werden sollte. Zu diesem Termin kam es jedoch nicht mehr, weil das Gericht das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung mit Blick auf ein früheres Verfahren gem. § 154 Abs.2 StPO einstellte.