11. Juni 2021 | Defensio-Fälle Sexualstrafrecht

Missverständnis oder strafbare Handlung?

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg

Dem Mandanten wurde die sexuelle Belästigung einer Bekannten vorgeworfen. Er solle diese in ihrer Wohnung gegen ihren Willen angefasst haben. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass mein Mandant von einer Zustimmung seiner Bekannten zu den Berührungen ausgegangen war. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Mandanten einstellte.