14. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Verleumdung

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jonas Meese 

Vorwurf: Verleumdung 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main  

 

Unserer Mandantin wurde Verleumdung vorgeworfen. Sie soll gegenüber dem Rechtsanwalt ihrer Kinder in einem Sorgerechtsstreit Unwahrheiten über die neue Lebensgefährtin ihres Ex-Partners erzählt haben. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer gut begründeten Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzung für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Die neue Lebensgefährtin versäumte es innerhalb der Antragsschrift einen Strafantrag gegen meine Mandantin zu stellen. Bei der Verleumdung handelt es sich um ein sog. absolutes Antragsdelikt. Ein fehlender Strafantrag stellt ein Verfahrenshindernis dar. Die Staatsanwaltschaft ließ sich von der Schutzschrift überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.