Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Mayer
Vorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll eine andere Person geschubst haben, nachdem diese unseren Mandanten nach einer Situation im Straßenverkehr bis nach Hause verfolgt hatte. Rechtsanwältin Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht als Täter festgestellt werden konnte und dass bereits keine Körperverletzung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.