21. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verdachts Nachstellung

Strafverteidiger: Jonas Meese 

Vorwurf: Verdachts der Nachstellung  

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Osnabrück 

 

Gegen den Mandanten wurde der Verdacht der Nachstellung geäußert. Er soll seine Ex-Ehefrau entgegen ihrem Willen regelmäßig per Chat-Nachricht kontaktiert haben. Hierdurch soll sich die Ex-Ehefrau psychisch unter Druck gesetzt gefühlt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Jonas Meese heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mandanten vorlag. Es fehlte an hinreichenden Anhaltspunkten, dass unser Mandant die ihm vorgeworfene Tat begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Verteidigers und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.