23. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht Nötigung und Körperverletzung

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Nötigung und Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Köln 

 

Es ging um einen Vorfall am Kölner Hauptbahnhof. Unserem Mandanten wurde Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Er habe eine Person auf der Rolltreppe blockiert. Als sie ein ihm vorbeigegangen sei, um den Zug zu erreichen, habe er ihr ins Gesicht gefasst. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft legte Strafverteidiger Christoph Grabitz dar, dass kein hinreichender Verdacht besteht, da der Mandant bezüglich der Nötigung ohne Vorsatz handelte und aus Rechtsgründen keine Körperverletzungshandlung vorlag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.