Strafverteidiger: Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
Vorwurf: unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Münster
Eine geruchsintensive Postsendung
Der Mandantin wurde unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Sie soll eine nicht geringe Menge Cannabis bestellt haben. Die Rechtsanwältin für Strafrecht, Dr. Justine Diebel, führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Lediglich der Name und die Anschrift des Empfängers auf einer Postsendung reichen nicht aus, um die Täterschaft begründen zu können. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.