15. Dezember 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf einer falschen Verdächtigung und Urkundenfälschung

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Verdacht einer falschen Verdächtigung und Urkundenfälschung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster 

 

Falsche Verdächtigung bei einer Betriebsprüfung 

Unserem Mandanten wurde der Verdacht einer falschen Verdächtigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Anzeigenerstatter behauptet, dass unser Mandant bei einer Betriebsprüfung fehlerhafte Angaben gemacht habe und dem Finanzamt unvollständige Steuerakten vorgelegt habe, wodurch gegen ihn unterschiedliche Strafverfahren eröffnet worden seien. Strafverteidiger Christoph Grabitz führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.