Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdacht einer falschen Verdächtigung und Urkundenfälschung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Falsche Verdächtigung bei einer Betriebsprüfung
Unserem Mandanten wurde der Verdacht einer falschen Verdächtigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Anzeigenerstatter behauptet, dass unser Mandant bei einer Betriebsprüfung fehlerhafte Angaben gemacht habe und dem Finanzamt unvollständige Steuerakten vorgelegt habe, wodurch gegen ihn unterschiedliche Strafverfahren eröffnet worden seien. Strafverteidiger Christoph Grabitz führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb diese Ausgangslage nicht zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts ausreicht. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.