24. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Falsche Verdächtigung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch

Vorwurf: Falsche Verdächtigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Unserem Mandanten wurde eine falsche Verdächtigung vorgeworfen. Er soll im Zuge der Anhörung zu einem „Blitzerfoto seinen Vater als Fahrzeugführer angegeben haben, obwohl dieser nicht der Fahrer gewesen sei. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft vom Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts überzeugen. Zum einen war auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen, welche Person das Fahrzeug führte. Dies, zumal der Vater unseres Mandanten selbst angab, er habe das Fahrzeug geführt. Zum anderen war nicht ersichtlich, welche Person die Angaben zum „Blitzerfoto“ mittels der Online-Mitteilung tatsächlich gemacht hatte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.