Strafverteidiger: Strafverteidiger Bartsch
Vorwurf: Falsche Verdächtigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde eine falsche Verdächtigung vorgeworfen. Er soll im Zuge der Anhörung zu einem „Blitzerfoto“ seinen Vater als Fahrzeugführer angegeben haben, obwohl dieser nicht der Fahrer gewesen sei. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft vom Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts überzeugen. Zum einen war auf dem „Blitzerfoto“ nicht zu erkennen, welche Person das Fahrzeug führte. Dies, zumal der Vater unseres Mandanten selbst angab, er habe das Fahrzeug geführt. Zum anderen war nicht ersichtlich, welche Person die Angaben zum „Blitzerfoto“ mittels der Online-Mitteilung tatsächlich gemacht hatte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.