25. Januar 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Volksverhetzung

Strafverteidiger:Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Volksverhetzung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Unserem Mandanten wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Er soll unter dem Beitrag einer Politikerin auf der Plattform „X“ einen Kommentar mit volksverhetzendem Inhalt erstellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht heraus, dass unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden kann, dass er der Inhaber des Accounts und der Urheber des Kommentars ist. Auch bei Wahrunterstellung der Urheberschaft wäre das Verfahren einzustellen gewesen. Der Kommentar vergriff sich zwar im Ton, überschritt aber nicht die Grenze zu einer strafbaren Volksverhetzung. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.