20. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf Erregung öffentlichen Ärgernisses

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Es ging um den Vorwurf der Erregung öffentlichen Ärgernisses. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die einzige Belastungszeugin setzte sich freiwillig dem Anblick des Mandanten aus. Weder war sich der Mandant bewusst gewesen, dass er beobachtet wurde, noch enthielt die Ermittlungsakte sonstige Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln.  Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.