Strafverteidiger: Rechtsanwalt Bartsch
Vorwurf: Wohnungseinbruchsdiebstahl
Ergebnis: Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen
Wo? Amtsgericht Kiel
Unserem Mandanten wurde ein Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorgeworfen. Hierbei handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Unser Mandant soll nach der Trennung von seiner Partnerin, die anschließend das Schloss austauschen ließ, in die zuvor gemeinsam genutzte Wohnung eingedrungen sein, indem er einem Schlüsseldienstmitarbeiter vorspiegelte, sich ausgesperrt zu haben. In der Wohnung habe er Gegenstände an sich genommen, welche zumindest im Miteigentum gestanden hätten. Im Rahmen der Hauptverhandlung war zunächst den Vorstellungen der anderen Verfahrensbeteiligten entgegenzutreten. Im Laufe der Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Bartsch, die relevanten Umstände in den Fokus zu rücken. Unter anderem waren die vorherige Wohnsituation und die besonderen Gesamtumstände darzustellen. Im Ergebnis konnte sowohl eine Freiheitsstrafe als auch ein Eintrag in das Führungszeugnis abgewendet werden.
