19. März 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verbreitens kinderpornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. 

Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.