Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Hehlerei
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde Hehlerei vorgeworfen. Nach einer Verkehrskontrolle und anschließender Überprüfung der Rahmennummer seines Fahrrads stellte sich heraus, dass das kurz zuvor bei Ebay erworbene Rad tatsächlich gestohlen war und zur Fahndung ausgeschrieben war. Unserem Mandanten wurde daraufhin vorgeworfen bewusst Diebesware gekauft zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Rechtsanwalt Christoph Grabitz heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Es fehlte aus tatsächlicher Sicht bereits an einem nachweisbaren Zusammenwirken mit dem Vortäter. Auch fehlte der Vorsatz hinsichtlich der Vortat. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte überzeugend argumentieren, dass der Mandant nichts von einem vorangegangenen Diebstahl an dem Fahrrad wusste und demnach nicht Täter einer Hehlerei sein kann. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.