17. November 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Hehlerei

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Hehlerei

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Köln

 

Unserem Mandanten wurde Hehlerei vorgeworfen. Nach einer Verkehrskontrolle und anschließender Überprüfung der Rahmennummer seines Fahrrads stellte sich heraus, dass das kurz zuvor bei Ebay erworbene Rad tatsächlich gestohlen war und zur Fahndung ausgeschrieben war. Unserem Mandanten wurde daraufhin vorgeworfen bewusst Diebesware gekauft zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Rechtsanwalt Christoph Grabitz heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Es fehlte aus tatsächlicher Sicht bereits an einem nachweisbaren Zusammenwirken mit dem Vortäter. Auch fehlte der Vorsatz hinsichtlich der Vortat. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte überzeugend argumentieren, dass der Mandant nichts von einem vorangegangenen Diebstahl an dem Fahrrad wusste und demnach nicht Täter einer Hehlerei sein kann. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.