Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sind nicht nur wenige kinder- und jugendpornographische Dateien als sog. „Thumbnail“- und Cachedateien gefunden worden. Gefunden wurde ein ganzes Sammelsurium an kommerzieller Pornographie. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.