30. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung beim Vorwurf der Urkundenfälschung u. a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Ordnungswidrigkeit 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Aachen

 

Unserem Mandanten wurden eine Urkundenfälschung, ein Kennzeichenmissbrauch, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Ordnungswidrigkeit in Tateinheit vorgeworfen. Die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden zog er auf sich, als er aus Belgien kommend mit einem Kfz die Grenze nach Deutschland überquerte und in eine Polizeikontrolle geriet. Er soll an dem Kfz falsche „Dublettenkennzeichen“ angebracht haben, um den Anschein der ordnungsgemäßen Zulassung durch die Zulassungsbehörde zu erwecken. Danach habe er das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr mit Täuschungsabsicht, aber ohne eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung und ohne Versicherungsschutz geführt. In einem gut begründeten Antrag konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich keines der vorgeworfenen Delikte bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.