Einstellung bei Verfahren gegen Arzt wegen unterlassene Hilfeleistung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Unterlassene Hilfeleistung 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Braunschweig 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe einen Patienten zu spät bzw. unzureichend behandelt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt, da bereits kein Unglücksfall im Sinne des § 323 c vorliegt und die Behandlung ohne Fehler verlief. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.Die Approbation des Arztes ist nicht gefährdet.