08. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Köln  

 

Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.