10. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Arztstrafrecht: Einstellung wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Fahrlässige Tötung

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg

 

Die Bluttransfusion bei Multimorbidität – Notwendig oder sogar sorgfaltswidrig?

Unserem Mandanten wurde fahrlässige Tötung eines hochbetagten Patienten vorgeworfen. Trotz des multimorbiden Krankheitsbildes wurde ihm angelastet, er habe auf Grundlage des erniedrigten Hamoglobinwertes sorgfaltswidrig eine Transfusion mittels einer Erythrozytenkonzentration unterlassen.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass gegensätzlich zur Ansicht des Fachgutachters eine Bluttransfusion das Mortalitätsrisiko sogar erhöht – und damit den Sterbeprozess beschleunigt – hätte. Dies allein aus dem Grund das entgegen der Auffassung eben jenen Gutachters nicht ein hämorrhagischer Schock als führende Todesursache zu diagnostizieren war, sondern – wie rechtsmedizinisch nachgewiesen – eine Lungenentzündung und nachgewiesene Lungenarterienembolien. Infolge der Multimorbidität des schwer vorerkrankten, 92-jährigen Patienten bestand ohnehin keine hypothetische Kausalität infolge des Unterlassens der Transfusion. Überdies bestand infolge des erfolgsnäheren der behandelnden Ärzte – im Vergleich zu meinem Mandanten – kein Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Ein hinreichender Tatverdacht scheiterte ferner mangels subjektiver Fahrlässigkeit, da mein Mandant infolge des Krankheitsbildes keinerlei Anlass zur Anordnung einer Bluttransfusion hatte .

Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.