04. Oktober 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht Steuerhinterziehung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Steuerhinterziehung

Ergebnis: Einstellung

Wo?Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Lüneburg

 

Unserem Mandanten wurde eine Steuerhinterziehung vorgeworfen. Anlass für den Verdacht war eine Anzeige des Finanzamts. Unser Mandant habe Zinserträge von ausländischen Banken nicht in seiner Steuererklärung angegeben.  Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte darlegen, dass die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung und auch einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht vorlagen. Unser Mandant handelte in dem Irrtum, dass die Erträge automatisch von der Bank an das Finanzamt weitergeleitet würden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.