19. August 2025 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Tatverdacht des Tankbetruges

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Tankbetrug

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Tankvorgang durchgeführt und anschließend das Tankstellengelände ohne vorheriges Begleichen des Rechnungsbetrages verlassen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Er konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Begleichung des Rechnungsbetrages durch unseren Mandanten unabsichtlich unterblieben ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Eine Hauptverhandlung findet nicht statt und es erfolgt auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister unseres Mandanten.