Einstellung bei Tatverdacht der Bedrohung und Beleidigung

10.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Detmold
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Bedrohung und Beleidigung
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurden die Bedrohung und Beleidigung einer anderen Person vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines aufgeheizten Familienstreits seinen Bruder beleidigt und bedroht haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Detmold konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.