12. Februar 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Sexueller Übergriff

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Sexueller Übergriff

Ergebnis: Freispruch  

Wo? Schöffengericht Bremen

 

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte einen Freispruch beim Vorwurf des gewaltsamen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 5 StGB erzielen. Die Hauptbelastungszeugin hatte eine Situation geschildert, die derart unpausibel war, dass sich diese nicht als glaubhaft darstellte, was der Strafverteidiger in seinem Plädoyer in den Fokus stellte. Bei Aussage gegen Aussage ist stets eine besonders kritische Prüfung der Belastungsaussage erforderlich. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach den Mandanten frei.