Strafverteidigerin: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, in einer turbulenten Lüneburger Nacht mehrere Polizeibeamte beleidigt zu haben. Außerdem legte man ihm zur Last, die Ingewahrsamnahme eines Freundes durch die Polizei verhindert zu haben.
Der Verteidiger Hillingmeier konnte mit einer gut begründeten Schutzschrift aufzeigen, dass die Polizeibeamten den Mandanten nicht über seine Rechtsbehelfe belehrt hatten und daher ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Der Mandant war sehr erleichtert, weil die Staatsanwaltschaft unserem Antrag gefolgt ist und das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht einstellte.