Datum: 15.02.2022
Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M.
Vorwurf: Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug
Ergebnis: Freiheitsstrafe auf Bewährung
Wo? AG Goslar
Die Mandantin stand unter zweifacher Bewährung als sie mit einer neuen Anklage ins Erstgespräch kam. Sie habe eine Bescheinigung gefälscht und dem Jobcenter vorgespiegelt, dass ihre jüngste Tochter nach 6 Jahren Fremdunterbringung wieder zu ihr ziehen würde und einmal die Grundausstattung für das Kinderzimmer und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ihre Tochter beantragt. Nachdem ihr die Leistungen bewilligt wurden, flog die Lüge auf. Die Einrichtung identifizierte die Bescheinigung als Fälschung. Eine Rückführung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant.
Für die Mandantin stand nun also alles auf dem Spiel. Derselbe Richter, wie bei der letzten Verurteilung am AG Goslar saß auch heute wieder vor ihr und hatte ihr beim letzten Mal schon die allerletzte Chance gegeben.
Aufgrund einer umfassenden Einlassung der Mandantin, die dem Richter die Motivation und die Umstände, die zu der Tat geführt hatten – nämlich die Rückführung ihrer Tochter vorzubereiten, die sie sehr vermisste – vor Augen führte und mit Fingerspitzengefühl der Verteidigung, wurde, mit dem Hinweis der Einziehungsfähigkeit in das letzte Urteil, die letzte Freiheitsstrafe minimal erhöht und erneut zur Bewährung ausgesetzt.