21. August 2023 | Defensio-Fälle

Ein Risikogeschäft ist noch kein Betrug.

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Freispruch 

Wo? AG Wildeshausen 

 

Unseren Mandanten wurde Betrug durch den Abschluss eines “Darlehnsvertrages” in Höhe von 30.000,- EUR vorgeworfen, ohne zur Rückzahlung in der Lage gewesen zu sein. Tatsächlich konnte in der Beweisaufnahme herausgearbeitet werden, dass die Darlehensgeber bewusst ein Risikogeschäft eingegangen sind, um an vermeintlich “kostenlose” hochwertige Visualisierungen durch unsere Mandanten zu gelangen. Den Darlehensgebern war überdies auch kein Schaden entstanden, da sie tatsächlich das hochwertige Produkt erhielten. Der Betrugstatbestand schützt davor, Vermögen zu verlieren – nicht jedoch die Chance, ein Schnäppchen zu machen. So endete das Verfahren konsequent mit dem Freispruch für unsere Mandanten.