16. August 2023 | Defensio-Fälle

Der gefährliche Kleiderbügel?

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Verdacht der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts  

Wo? Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen seiner Ehefrau mithilfe eines Kleiderbügels in Folge eines vorangegeangenen Beziehungsstreits auf den Kopf oberhalb der Stirn geschlagen zu haben. Die Ehefrau erlitt hierbei eine kleine Platzwunde. In der späteren Zeugenvernehmung stellte die Geschädigte klar, dass es sich lediglich um ein Versehehen des Mandanten gehandelt habe, welcher unachtsam die Kleiderbügel nach hinten aus dem Kleiderschrank geworfen habe. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift begründen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Insoweit wurde dargelegt, dass es auf subjektiver Ebene an dem für eine Strafbarkeit erforderlichen Vorsatz ermangelte. Hierdurch konnte das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden.